Kanzleiprofil
Die Kanzlei besteht seit 1983 und wird von der Rechtsanwältin Carola Bubach geführt.
Die Kanzlei versteht sich als juristischer Dienstleistungsbetrieb mit überwiegendem Schwerpunkt im Zivilrecht, insbesondere im Familien- und Erbrecht.
Durch regelmäßige Fortbildung ist die Qualität der Leistung gewährleistet.
Angaben zur Rechtsanwältin:
1975 | Abitur | |
1980 | 1. Staatsexamen mit dem Schwerpunkt Erb- und Familienrecht |
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1983 | 2. Staatsexamen und Zulassung zur Rechtsanwältin | |
1988 | Zulassung beim Kammergericht Berlin | |
1996 | Bestellung zur Notarin | |
2002 | Zulassung bei allen Oberlandesgerichten |