Kanzleiprofil

Die Kanzlei besteht seit 1983 und wird von der Rechtsanwältin Carola Bubach geführt.

Die Kanzlei versteht sich als juristischer Dienstleistungsbetrieb mit überwiegendem Schwerpunkt im Zivilrecht, insbesondere im Familien- und Erbrecht.

Durch regelmäßige Fortbildung ist die Qualität der Leistung gewährleistet.

Angaben zur Rechtsanwältin:








1975 Abitur
1980 1. Staatsexamen mit dem Schwerpunkt
Erb- und Familienrecht
1983 2. Staatsexamen und Zulassung zur Rechtsanwältin
1988 Zulassung beim Kammergericht Berlin
1996 Bestellung zur Notarin
2002 Zulassung bei allen Oberlandesgerichten